Recht - Sicherheit

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Die VK des Bundesgerichts hält weder seine eigenen Regelungen noch grundlegende Bestimmungen ein

(von Markus Mohler)

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes hat am 20. April 2020 einen Bericht über eine am Bundesstrafgericht durchgeführte Untersuchung über in den Medien dargestellte Vorfälle durchgeführt. In einem dem allgemeinen Teil angehängten zweiten Teil werden die befragten Richterinnen und Richter alle namentlich genannt und teilweise deutlich kritisiert bzw. es werden "Empfehlungen" für deren weitere (Nicht-mehr-)Verwendung abgegeben. Am Drastischsten gegenüber der Generalsekretärin. Der so publizierte Bericht wurde den Betroffenen  bloss zwei Stunden vor der Veröffentlchung kurz zur Stellungnahme gezeigt. Eine Mögilchkeit zur Stellungnahme haten sie nicht. Damit wurde ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Die GPK der beiden Räte haben dies in ihrer Stellungnahme vom 24. Juni 2020 prägnant bemängelt. Der Berichtsteil mit den Namen der Betroffenen ist nach wie vor (21. Juli 2020) auf der homepage des Bundesgerichts (Aktuelles) einsehbar. Es ist offenbar nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern.

Durch solche Vorgehensweisen ausgerechnet der obersten Justizbehörde  leidet die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtssicherheit.

Angehängt ist der Bericht der GPK sowie zwei Medienberichte der CH-Medien vom 24. Juni und vom 21. Juli 2020 (Der Bericht der VK BGer wird nier jedoch [nicht auch noch] beigefügt).

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