Zur Gerichtsverwertbarkeit von Dashcamaufnahmen im Strassenverkehr
(von Markus Mohler)
Die obersten Gerichte der Kantone Schwyz und Zürich hatten über zwei nahezu identische Sachverhalte zu entscheiden: Rechtsüberholen auf einer Autobahn mit knappem Einschwenken vor dem überholten Fahrzeug, was von den überholten Lenkern mit Dashcams aufgenommen und das Ergebnis je der Polizei üergeben worden ist. Die beiden Urteile kommen zu gegenteiligen Schlüssen. Eine Analyse zeigt, dass der verfassungsrechtliche sachliche Schutzbereich nicht angesprochen worden ist, im Schwyzer Urteil auch nicht zutreffende Rechtsgrundlagen angewandt und in beiden Urteilen auch sonst unübliche Kriterien fpr die Verwertbarkeit der vorgelegten Videobeweise releviert worden sind.